Osteopathie befasst sich mit der Gesamtheit des Menschen
Osteopathie befasst sich mit der Gesamtheit des Menschen.
Nichts ist so klug, wie das lebende Gewebe in seinem Bestreben nach Homöostase (Gleichgewicht). In der Osteopathie werden diese Prozesse angeregt und unterstützt, unabhängig von Alter und Konstitution. Ziel ist, nicht allein das Symptom zu lindern, sondern die regenerativen Prozesse zu unterstützen, die für eine bessere Gesundheit und Wohlbefinden so essenziell sind.

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PRAXIS | H.O.ME
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86836 Untermeitingen
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Montag – Freitag
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Termine nach Vereinbarung
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Die Pfeiler der Osteopathie
Die Strukturen selbst, jeder Einheit, steht im engen Austausch zu weiteren Geweben. Und jede Säule hat Wechselwirkung zu den jeweils anderen Säulen.
Die Grundpfeiler der Osteopathie liegen in der engen Verbindung der Strukturen untereinander. Jede Einheit steht in enger Wechselwirkung mit anderen Geweben, und jede Säule beeinflusst die jeweils anderen Säulen. Diese enge Verbindung ist sowohl Ursache für Leiden als auch für Heilung. Wenn eines dieser Systeme von äußeren oder inneren Reizen irritiert wird (durch Unfälle, Krankheiten, chronische Leiden oder Überbelastung), kann dies auf kurz oder lang zu Schmerzen, Funktionsstörungen oder vermehrter Kompensation führen. Das Ziel der osteopathischen Behandlung ist es, dem entgegenzuwirken und die Gesundheit zu verbessern. Eine gründliche Untersuchung ist dabei unerlässlich. Diese umfasst ein ausführliches Gespräch über aktuelle Beschwerden und deren Vorgeschichte sowie eine gezielte manuelle Untersuchung des gesamten Körpers.



Therapiefrequenz
Behandlungsfrequenz, Dauer und Häufigkeit richtet sich nach den individuellen Beschwerden, der Krankengeschichte und Regenerationsfähigkeit des Gewebes.
Kosten und Erstattung
Unsere Behandlungstarife liegen zwischen 70,- € und 110,- € pro Sitzung. Grundsätzlich handelt es sich bei einer osteopathischen Therapie um eine private Leistung, die keine Vertragsgrundlage der gesetzlichen Krankenkassen darstellt. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Eine Kostenübernahme, bzw. die Erstattung der Behandlungskosten für Osteopathie ist in Deutschland durch jede Versicherung unterschiedlich geregelt, bitte erkundigen Sie sich vor Terminbeginn bei ihrer Krankenkasse/Krankenversicherung.
Bereits viele gesetzliche Kassen übernehmen im Rahmen einer Satzungsleistung anteilig die Kosten für Osteopathie, die als Rezept ausgestellt wird. Dieses Rezept reichen Sie zusammen mit der Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung ein.
Private Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen
Private Krankenkassen, die Beihilfe und Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten vollständig oder zu großen Teilen. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.
Voraussetzungen für eine Erstattung/Abrechnung
Voraussetzung für eine entsprechende Kostenübernahme ist, dass die Behandlung durch eine/n Therapeutin/Therapeuten mit qualifizierter Ausbildung erfolgt. Selbstverständlich wird diese Voraussetzung von all unseren Therapeutinnen und Therapeuten erfüllt.